Schweizer Bürger, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, haben sich bei der zuständigen Schweizer Botschaft (ev. Konsulat) im Ausland abzumelden und bei der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anzumelden. Vgl. zur Anmeldung:

Denken Sie bei Ihrer Rückkehr an die Erledigung der Zollformalitäten und den Wiedereintritt in die Sozialversicherungen (AHV, Krankenkasse, etc.). Hilfe bei der Suche nach einer Stelle erhalten Sie bei der Sektion "Auswanderung und Stagiaires" des Bundesamtes für Ausländerfragen. Für die Suche nach einer Wohnung gibt es (auch auf dem Internet) viele private Vermittler. Sie können sich jedoch auch an die kantonalen Liegenschaftenverwaltungen wenden.

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen beabsichtigen, müssen sich auf der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anmelden. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung durch das Migrationsamt erteilt wurde (Ausnahme: Angehörige von EU- und EFTA-Staaten).

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