Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.

Informationen

Datum
24. November 2025
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen
Autor/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

Dokumente

Name
Baugesuch Neubau EFH (PDF, 34.54 kB) Download 0 Baugesuch Neubau EFH

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