Baugesuch Erich Zemp & Edith Schuppli, Illhart
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.
Informationen
- Datum
- 26. November 2025
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde Wigoltingen
Dokumente
| Name | |||
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| Baugesuch Erich Zemp & Edith Schuppli, Illhart (PDF, 35.98 kB) | Download | 0 | Baugesuch Erich Zemp & Edith Schuppli, Illhart |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauamt | 058 346 81 07 | gabriel.hasler@wigoltingen.ch |