Baugesuch, Fuhrimann Immobilien GmbH, Wigotingen
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.
Informationen
- Datum
- 8. April 2026
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde Wigoltingen
Dokumente
| Name | Download | ||
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| Baugesuch, Fuhrimann Immobilien GmbH, Wigotingen (PDF, 113 kB) | Download | 0 | Baugesuch, Fuhrimann Immobilien GmbH, Wigotingen |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauamt | 058 346 81 07 | gabriel.hasler@wigoltingen.ch |