Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.

Informationen

Datum
8. April 2026
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

Dokumente

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Baugesuch, Fuhrimann Immobilien GmbH, Wigotingen (PDF, 113 kB) Download 0 Baugesuch, Fuhrimann Immobilien GmbH, Wigotingen

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