Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.

Informationen

Datum
21. Mai 2026
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

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Baugesuch, Gloor Thomas, Wigoltingen (PDF, 110 kB) Download 0 Baugesuch, Gloor Thomas, Wigoltingen

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