Baugesuch, Gloor Thomas, Wigoltingen
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.
Informationen
- Datum
- 21. Mai 2026
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde Wigoltingen
Dokumente
| Name | Download | ||
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| Baugesuch, Gloor Thomas, Wigoltingen (PDF, 110 kB) | Download | 0 | Baugesuch, Gloor Thomas, Wigoltingen |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauamt | 058 346 81 07 | gabriel.hasler@wigoltingen.ch |