Baugesuch, Genossenschaft für Alterswohnungen in Wigoltingen
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.
Informationen
- Datum
- 26. August 2026
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde Wigoltingen
Dokumente
| Name | Download | ||
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| Baugesuch, Genossenschaft für Alterswohnungen in Wigoltingen (PDF, 116 kB) | Download | 0 | Baugesuch, Genossenschaft für Alterswohnungen in Wigoltingen |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauamt | 058 346 81 07 | gabriel.hasler@wigoltingen.ch |