Projekt - Festlegung grundeigentümerverbindliche Gewässerraumlinien am Chemebach westlich der Müllheimerstrasse
Wer durch die aufgelegte Planung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Wigoltingen, Oberdorfstrasse 15, 8556 Wigoltingen zu richten.
Informationen
- Datum
- 21. Oktober 2026
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde Wigoltingen
Dokumente
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| Projekt - Festlegung grundeigentümerverbindliche Gewässerraumlinien am Chemebach westlich der Müllheimerstrasse (PDF, 127 kB) | Download | 0 | Projekt - Festlegung grundeigentümerverbindliche Gewässerraumlinien am Chemebach westlich der Müllheimerstrasse |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauamt | 058 346 81 07 | gabriel.hasler@wigoltingen.ch |