Projekt - Festlegung grundeigentümerverbindliche Gewässerraumlinien am Chemebach westlich der Müllheimerstrasse

Wer durch die aufgelegte Planung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Wigoltingen, Oberdorfstrasse 15, 8556 Wigoltingen zu richten.

Informationen

Datum
21. Oktober 2026
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

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