Baugesuch Jürgen Martin
Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet sowie mit einem Antrag versehen beim Gemeinderat, 8556 Wigoltingen, einzureichen. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Einsprache handelt.
Informationen
- Datum
- 11. September 2024
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde Wigoltingen
Dokumente
Name | |||
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Baugesuch Jürgen Martin (PDF, 34.47 kB) | Download | 0 | Baugesuch Jürgen Martin |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 058 346 81 07 | gabriel.hasler@wigoltingen.ch |