Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.

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Datum
2. Februar 2026

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Baugesuch 2026-0006 Ersatz Heizungsanlage (PDF, 35 kB) Download 0 Baugesuch 2026-0006 Ersatz Heizungsanlage

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