Baugesuch, Erbgemeinschaft Gross Ulrich, Müllheim-Wigoltingen
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.
Informationen
- Datum
- 26. August 2026
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde Wigoltingen
Dokumente
| Name | Download | ||
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| Baugesuch, Erbgemeinschaft Gross Ulrich, Müllheim-Wigoltingen (PDF, 117 kB) | Download | 0 | Baugesuch, Erbgemeinschaft Gross Ulrich, Müllheim-Wigoltingen |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauamt | 058 346 81 07 | gabriel.hasler@wigoltingen.ch |