Baugesuch, Genossenschaft für Alterswohnungen in Wigoltingen

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.

Informationen

Datum
26. August 2026
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

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Baugesuch, Genossenschaft für Alterswohnungen in Wigoltingen (PDF, 116 kB) Download 0 Baugesuch, Genossenschaft für Alterswohnungen in Wigoltingen

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