Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.tg.ch und diejenigen des Bundes unter www.admin.ch Urnenöffnungszeiten
Wigoltingen: Gemeindehaus Urnenstandort
Freitag 17.00 - 18.00 Uhr Gemeindehaus, Wigoltingen Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimm-Ausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimm-Ausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimm-Ausweises kann bei der Gemeinde vor der Abstimmung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimm-Ausweises der Gemeindekanzlei persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Briefliche Stimmabgabe (nur bei Urnenabstimmungen) Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
Vorzeitige Stimmabgabe (nur bei Urnenabstimmungen) Von Mittwoch bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag können Sie bei der Gemeindekanzlei, während der offiziellen Bürozeiten, direkt abstimmen. Verheiratete können neben dem eigenen auch gleichzeitig das Stimmmaterial des Ehegatten mitbringen. |