Umzugsmeldung (An- / Abmeldung und Adressänderung)
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Melden Sie uns einen Zuzug nach Wigoltingen, einen Umzug innerhalb Wigoltigen oder einen Wegzug von Wigoltingen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. _________________________________________________________________________ Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzug eUmzug - Umzug online melden Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann. eUmzug ist schweizweit in der Aufbauphase und es kann sein, dass noch nicht alle Gemeinden diesen Service anbieten. ___________________________________________________________________________ Meldung am Schalter Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
___________________________________________________________________________ Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug Schweizer Staatsangehörige:
Ausländische Staatsangehörige:
__________________________________________________________________________ Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Wigoltingen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten. Der Entscheid, ob Sie in Wigoltingen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen. Benötigte Unterlagen und Kosten:
Online-DiensteMit der Nutzung des Downloadbereichs für Publikationen anerkennen Sie die in den detailliertenNutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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