Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.tg.ch und diejenigen des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Wigoltingen: Gemeindehaus
 

Urnenstandort

Freitag 17.00 - 18.00 Uhr Gemeindehaus, Wigoltingen
Samstag 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindehaus, Wigoltingen
Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr Gemeindehaus, Wigoltingen

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimm-Ausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimm-Ausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimm-Ausweises kann bei der Gemeinde vor der Abstimmung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimm-Ausweises der Gemeindekanzlei persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Briefliche Stimmabgabe (nur bei Urnenabstimmungen)

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimm-Ausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Ihnen zugestellte Stimmmaterial-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinderatskanzlei erscheint.
  4. Sie können das Stimmmaterial-Kuvert per Post schicken (bitte frankieren), während der offiziellen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben oder in den Briefkasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung legen. Der Brief muss spätestens am Samstag vor der Abstimmung eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimm-Ausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimm-Ausweis enthält
  • das Stimmzettelkuvert im Antwortkuvert nicht zugeklebt ist
  • der Stimm-Ausweis mit den Stimmzetteln im Stimmzettelkuvert verpackt ist.


Vorzeitige Stimmabgabe (nur bei Urnenabstimmungen)

Von Mittwoch bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag können Sie bei der Gemeindekanzlei, während der offiziellen Bürozeiten, direkt abstimmen. Verheiratete können neben dem eigenen auch gleichzeitig das Stimmmaterial des Ehegatten mitbringen.